GOÄ 3541.H
Höchstwert für die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen des Abschnitts M II

480°
Punkte: 480
1x: 27,98
Berechnung: 480 x 1 x 0.0582873 = 27,98
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 64,35
Berechnung: 480 x 2,3 x 0.0582873 = 64,35
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 97,92
Berechnung: 480 x 3,5 x 0.0582873 = 97,92
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Grundleistungen
Kategorie-ID: B

Titel

Höchstwert für die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen des Abschnitts M II

Beschreibung

Höchstwert für die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen des Abschnitts M II
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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