BEMA Positionen

Der einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen | Positionen

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Position
Beschreibung
BEMA 01/U
Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung

18°| 23,34

KonsChir

BEMA 01k
Kieferorthopädische Untersuchung zur Klärung von Indikation und Zeitpunkt kieferorthopädischtherapeutischer Maßnahmen

28°| 36,31

KonsChir

BEMA 02/Ohn
Hilfeleistung bei Ohnmacht oder Kollaps

20°| 25,94

KonsChir

BEMA 03/Zu
Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, bei Nacht (20 Uhr bis 8 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen

15°| 19,45

KonsChir

BEMA 04
Erhebung Parodontaler Screening-Index

12°| 15,56

PAR

BEMA 05
Gewinnung von Zellmaterial aus der Mundhöhle und Aufbereitung zur zytologischen Untersuchung, einschließlich Materialkosten

20°| 25,94

KonsChir

BEMA 10/üZ
Behandlung überempfindlicher Zähne, für jede Sitzung

6°| 7,78

KonsChir

BEMA 100a
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese kleinen Umfanges (ohne Abformung)

30°| 33,59

ZE

BEMA 100b
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung)

50°| 55,98

ZE

BEMA 100c
Teilunterfütterung einer Prothese

44°| 49,27

ZE

BEMA 100d
Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren

55°| 61,58

ZE

BEMA 100e
Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer

81°| 90,70

ZE

BEMA 100f
Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer

81°| 90,70

ZE

BEMA 101a
Maßnahmen zur Weichteilstützung zum Ausgleich oder zum Verschluss von Defekten im Bereich des Kiefers bei vorhandenem Restgebiss

80°| 103,75

KB

BEMA 101b
Maßnahmen zur Weichteilstützung zum Ausgleich oder zum Verschluss von Defekten im Bereich des zahnlosen Kiefers

120°| 155,63

KB

BEMA 102
Eingliedern eines Obturators zum Verschluss von Defekten des weichen Gaumens

240°| 311,26

KB

BEMA 103a
Eingliedern einer temporären Verschlussprothese nach Resektion oder bei großen Defekten des Oberkiefers

160°| 207,50

KB

BEMA 103b
Ergänzungsmaßnahmen zur Resektionsprothese im Anschluss an Leistungen nach Buchstabe 103a

80°| 103,75

KB

BEMA 103c
Eingliedern einer Resektionsdauerprothese

300°| 389,07

KB

BEMA 104a
Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile, kleineren Umfanges

300°| 389,07

KB

BEMA 104b
Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteileteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile, größeren Umfanges

500°| 648,45

KB

BEMA 105/Mu
Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlung von Prothesendruckstellen, je Sitzung

8°| 10,38

KonsChir

BEMA 106/sK
Beseitigen scharfer Zahnkanten oder störender Prothesenränder oder Ähnliches, je Sitzung

10°| 12,97

KonsChir

BEMA 107/Zst
Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung

16°| 20,75

KonsChir

BEMA 107a/PBZst
Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten, je Sitzung

16°| 20,75

KonsChir

BEMA 108
Einschleifen des natürlichen Gebisses zum Kauebenenausgleich und zur Entlastung, je Sitzung

6°| 7,78

PAR

BEMA 11/pV
Exkavieren und provisorischer Verschluss einer Kavität als alleinige Leistung, auch unvollendete Füllung

19°| 24,64

KonsChir

BEMA 111
Nachbehandlung im Rahmen der systematischen Behandlung von Parodontopathien, je Sitzung

10°| 12,97

PAR

BEMA 116
Profil- oder en-face-Fotografie mit diagnostischer Auswertung, je Aufnahme

15°| 14,94

KFO

BEMA 117
Zusätzliche Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (dreidimensionale Analyse, graphische oder metrische Analyse, Dia- gramme), je Nr. 7 a

35°| 34,86

KFO

BEMA 118
Untersuchung des Gesichtsschädels, einmal je Fernröntgenseitenbild einschließlich Dokumentation

29°| 28,88

KFO

BEMA 119a
Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, einfach durchführbar

132°| 131,46

KFO

BEMA 119b
Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, mittelschwer durchführbar

204°| 203,17

KFO

BEMA 119c
Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, schwierig durchführbar

276°| 274,88

KFO

BEMA 119d
Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, besonders schwierig durchführbarer Art

336°| 334,64

KFO

BEMA 12/bmf
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

10°| 12,97

KonsChir

BEMA 120a
Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, einfach durchführbar

204°| 203,17

KFO

BEMA 120b
Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, mittelschwer durchführbar

228°| 227,07

KFO

BEMA 120c
Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, schwierig durchführbar

276°| 274,88

KFO

BEMA 120d
Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, besonders schwierig durchführbar

336°| 334,64

KFO

BEMA 121
Beseitigung von Habits bei einem habituellen Distalbiss oder bei einem habituell offenen Biss, je Sitzung

17°| 16,93

KFO

BEMA 122a
Kontrolle des Behandlungsverlaufs einschließlich kleiner Änderungen für Behandlungsmittel, für jede Sitzung

21°| 20,91

KFO

BEMA 122b
Vorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, je Kiefer

43°| 42,83

KFO

BEMA 122c
Einfügen von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, je Kiefer

27°| 26,89

KFO

BEMA 123a
Kieferorthopädische Maßnahmen mit herausnehmbaren Geräten zum Offenhalten von Lücken infolge vorzeitigem Milchzahnverlustes, je Kiefer

40°| 39,84

KFO

BEMA 123b
Kontrolle eines Lückenhalters, je Behandlungsquartal

14°| 13,94

KFO

BEMA 124
Einschleifen von Milchzähnen bei Kreuz- oder Zwangsbiss, je Sitzung

16°| 15,94

KFO

BEMA 125
Maßnahmen zur Wiederherstellung von Behandlungsmitteln einschließlich Wiedereinfügen, je Kiefer

30°| 29,88

KFO

BEMA 126a
Eingliedern eines Brackets oder eines Attachments aus Edelstahl oder nickelfreiem Metalleinschließlich Material- und Laborkosten

18°| 17,93

KFO

BEMA 126b
Eingliedern eines Bandes einschließlich Material- und Laborkosten

42°| 41,83

KFO

BEMA 126c
Wiedereingliederung eines Bandes

30°| 29,88

KFO

BEMA 126d
Entfernung eines Bandes, eines Brackets oder eines Attachments

6°| 5,98

KFO

BEMA 127a
Eingliederung eines Teilbogens aus Edelstahl einschließlich Material- und Laborkosten

25°| 24,90

KFO

BEMA 127b
Ausgliederung eines Teilbogens

7°| 6,97

KFO

BEMA 128a
Eingliederung eines konfektionierten Vollbogens aus Edelstahl einschließlich Material- undLaborkosten

32°| 31,87

KFO

BEMA 128b
Eingliederung eines individualisierten Vollbogens aus Edelstahl einschließlich Material- undLaborkosten

40°| 39,84

KFO

BEMA 128c
Ausgliederung von Vollbögen, je Bogen

9°| 8,96

KFO

BEMA 129
Wiedereingliederung eines Voll- oder Teilbogens

24°| 23,90

KFO

BEMA 130
Eingliederung ergänzender festsitzender Apparaturen (Palatinal- oder Transversalbogen,Quadhelix, Lingualbogen, Lipbumper, Headgear über je zwei Ankerbänder) einschließlichMaterial- und Laborkosten

72°| 71,71

KFO

BEMA 131a
Eingliederung und Ausgliederung einer Gaumennahterweiterungsapparatur

50°| 49,80

KFO

BEMA 131b
Eingliederung und Ausgliederung einer festsitzenden Apparatur zur Bisslagekorrektur(Herbstscharnier) bei spätem Behandlungsbeginn, wenn der Wachstumshöhepunkt über-schritten ist und die Bisslagekorrektur mit konventionellen Maßnahmen nicht erreicht werdenkann, je Seite

50°| 49,80

KFO

BEMA 131c
Eingliederung einer Gesichtsmaske

50°| 49,80

KFO

BEMA 13a
Präparieren einer Kavität, 1flächig

32°| 41,50

KonsChir

BEMA 13b
Präparieren einer Kavität, 2flächig

39°| 50,58

KonsChir

BEMA 13c
Präparieren einer Kavität, dreiflächig

49°| 63,55

KonsChir

BEMA 13d
Präparieren einer Kavität, mehr als 3flächig oder Eckenaufbau

58°| 75,22

KonsChir

BEMA 13e
Präparieren einer Kavität, einflächig im Seitenzahnbereich

52°| 67,44

KonsChir

BEMA 13f
Präparieren einer Kavität, zweiflächig im Seitenzahnbereich

64°| 83,00

KonsChir

BEMA 13g
Präparieren einer Kavität, dreiflächig

84°| 108,94

KonsChir

BEMA 13h
Füllung mehrflächig

100°| 129,69

KonsChir

BEMA 14
Konfektionierte Krone (im Seitenzahnbereich in der Regel aus Metall) einschließlich Material- und Laboratoriumskosten in der pädiatrischen Zahnheilkunde

50°| 64,84

KonsChir

BEMA 151/Bs1
Besuch eines Versicherten, einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung

38°| 49,28

KonsChir

BEMA 152a
Besuch je weiterem Versicherten in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. 151 – einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung.

34°| 44,09

KonsChir

BEMA 152b
Besuch je weiteren Versicherten in derselben Einrichtung

26°| 33,72

KonsChir

BEMA 153a
Besuch eines Versicherten zu vorher vereinbarten Zeiten und bei regelmäßiger Tätigkeit in der Einrichtung einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung, ohne Vorliegen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, welcher den verbindlichen Anforderungen der Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V entspricht.

30°| 38,91

KonsChir

BEMA 153b
Besuch weiterer Versicherter in derselben Einrichtung

26°| 33,72

KonsChir

BEMA 154/Bs4
Besuch eines pflegebedürftigen Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung (§ 71 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung

30°| 38,91

KonsChir

BEMA 155/Bs5
Besuch je weiteren pflegebedürftigen Versicherten in derselben stationären Pflegeeinrichtung (§ 71 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. 154 – einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung

26°| 33,72

KonsChir

BEMA 16/St
Stiftverankerung einer Füllung (zusätzlich zu den Nrn. 13 c, d), je Zahn, einschließlich Materialkosten

20°| 25,94

KonsChir

BEMA 161a
Zuschlag für Besuche nach den Nrn. 151 und 154, dringend angeforderte und unverzüglich durchgeführte Besuche

18°| 23,34

KonsChir

BEMA 161b
Zuschlag für Besuche nach den Nrn. 151 und 154, für Montag bis Freitag in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche

29°| 37,61

KonsChir

BEMA 161c
Zuschlag für Besuche nach den Nrn. 151 und 154, wenn Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführte Besuche

50°| 64,84

KonsChir

BEMA 161d
Zuschlag für Besuche nach den Nrn. 151 und 154, an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr

38°| 49,28

KonsChir

BEMA 161e
Zuschlag für Besuche nach den Nrn. 151 und 154, an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr

67°| 86,89

KonsChir

BEMA 161f
Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 151 und 154, an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr

88°| 114,13

KonsChir

BEMA 162a
Zuschlag für Besuche nach den Nrn. 152 und 155, dringend angeforderte und unverzüglich durchgeführte Besuche

9°| 11,67

KonsChir

BEMA 162b
Zuschlag für Besuche nach den Nrn. 152 und 155, wenn Montag bis Freitag in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführt

15°| 19,45

KonsChir

BEMA 162c
Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 151 und 154, wenn Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführt

25°| 32,42

KonsChir

BEMA 162d
Zuschlag für Besuche nach den Nrn. 152 und 155 an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr

19°| 24,64

KonsChir

BEMA 162e
Zuschlag für Besuche nach den Nrn. 152 und 155, wenn an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführt

34°| 44,09

KonsChir

BEMA 162f
Zuschlag für Besuche nach den Nrn. 152 und 155, wenn an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführt

44°| 57,06

KonsChir

BEMA 165/ZKi
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 151, 152 a, 152 b, 153 a, 153 b, 154 und 155 bei Kindern bis zum vollendeten vierten Lebensjahr

14°| 18,16

KonsChir

BEMA 171a
Zuschlag nach § 87 Abs. 2i SGB V für das Aufsuchen von Versicherten, die pflegebedürftig sind, eine Behinderung oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz aufweisen

37°| 47,99

KonsChir

BEMA 171b
Zuschlag für das Aufsuchen je weiteren Versicherten, der einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet ist oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhält, in derselben häuslichen Gemeinschaft oder Einrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nummer 171 a

30°| 38,91

KonsChir

BEMA 172a
Zuschlag nach § 87 Abs. 2j SGB V für die kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, für das Aufsuchen eines pflegebedürftigen Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung

40°| 51,88

KonsChir

BEMA 172b
Zuschlag nach § 87 Abs. 2j SGB V für die kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V für das Aufsuchen je weiterem pflegebedürftigen Versicherten in derselben stationären Pflegeeinrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. 172a

32°| 41,50

KonsChir

BEMA 173a
Besuch Pflegebedürftiger

32°| 41,50

KonsChir

BEMA 173b
Zuschlag, Besuch weiteren Pflegebedürftige

24°| 31,13

KonsChir

BEMA 174a
Mundgesundheitsstatus und individueller MundgesundheitsplanDie Erhebung des Mundgesundheitsstatus umfasst die Beurteilung des Pflegezustands der Zähne, des Zahnfleischs, der Mundschleim- haut sowie des Zahnersatzes, einschließlich Dokumentation anhand des Vordrucks gemäß § 8 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 22a SGB V.Der individuelle Mundgesundheitsplan umfasst insbesondere die Angabe:- der gegenüber dem Versicherten und ggf. der Pflege- oder Unterstützungspersonen zur Anwendung empfohlenen Maßnahmen und Mittel zur Förderung der Mundgesundheit einschließlich der täglichen Mund- und Prothesenhygiene, der Fluoridanwendung, der zahngesunden Ernährung (insbesondere des verringerten Konsums zuckerhaltiger Speisen und Getränke) sowie der Verhinderung bzw. Linderung von Mundtrockenheit/Xerostomie;- der empfohlenen Durchführungs- bzw. Anwendungsfrequenz dieser Maßnahmen und Mittel;- ob die Maßnahmen von dem Versicherten selbst, mit Unterstüt- zung durch die Pflege- oder Unterstützungsperson oder vollständig durch diese durchzuführen sind;- zur Notwendigkeit von Rücksprachen mit weiteren an der Be- handlung Beteiligten sowie zum vorgesehenen Ort der Behandlung. Bei der Erstellung des Plans werden Angaben des Versicherten und ggf. der Pflege- oder Unterstützungspersonen berücksichtigt.Der individuelle Mundgesundheitsplan wird in den Vordruck gemäß § 8 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 22a SGB V eingetragen.

20°| 25,94

KonsChir

BEMA 174b
Mundgesundheitsaufkläung, Pflege

26°| 33,72

KonsChir

BEMA 181/Ksl
Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten

14°| 18,16

KonsChir

BEMA 182/KslK
Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V

14°| 18,16

KonsChir

BEMA 18a
Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal durch einen konfektionierten einzeitigen Stift- oder Schraubenaufbau

50°| 55,98

ZE

BEMA 18b
Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal durch einen zweizeitigen gegossenen Stiftaufbau

80°| 89,58

ZE

BEMA 19
Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischer Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied

19°| 21,27

ZE

BEMA 2
Schriftliche Niederlegung eines Heil- und Kostenplanes

20°| 25,94

KB

BEMA 20a
Versorgung eines Einzelzahnes durch eine metallische Vollkrone.

148°| 165,72

ZE

BEMA 20b
Versorgung eines Einzelzahnes durch eine vestibulär verblendete Verblendkrone

158°| 176,91

ZE

BEMA 20c
Versorgung eines Einzelzahnes durch eine metallische Teilkrone

187°| 209,38

ZE

BEMA 21
Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone mit Stiftverankerung

28°| 31,35

ZE

BEMA 22
Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 18 und 20:

0°| 0,00

ZE

BEMA 23/Ekr
Entfernen einer Krone bzw. eines Brückenankers oder eines abgebrochenen Wurzelstiftes bzw. das Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trennstelle

17°| 22,05

KonsChir

BEMA 24a
Wiedereinsetzen einer Krone oder dergleichen

25°| 27,99

ZE

BEMA 24b
Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen

43°| 48,15

ZE

BEMA 24c
Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach der Nr. 19 oder 21

7°| 7,84

ZE

BEMA 25/Cp
Indirekte Überkappung zur Erhaltung der gefährdeten Pulpa, ggf. einschließlich des provisorischen oder temporären Verschlusses der Kavität

6°| 7,78

KonsChir

BEMA 26/P
Direkte Überkappung, je Zahn

6°| 7,78

KonsChir

BEMA 27/Pulp
Amputation und Versorgung der vitalen Pulpa am Milchzahn und am symptomlosen bleibenden Zahn mit nicht abgeschlossenem Wurzel- wachstum einschließlich Abtragen des Pulpendaches, Amputation der koronalen Pulpa, Spülung und Blutstillung, Aufbringen eines Überkap- pungspräparates, je Zahn

29°| 37,61

KonsChir

BEMA 28/VitE
Exstirpation der vitalen Pulpa, je Kanal

18°| 23,34

KonsChir

BEMA 29/Dev
Devitalisieren einer Pulpa einschließlich des Verschlusses der Kavität, je Zahn

11°| 14,27

KonsChir

BEMA 31/Trep1
Trepanation eines pulpatoten Zahnes

11°| 14,27

KonsChir

BEMA 32/WK
Aufbereiten des Wurzelkanalsystems, je Kanal

29°| 37,61

KonsChir

BEMA 34/Med
Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nrn. 28, 29 und 32, ggf. einschließlich eines provisorischen Verschlusses, je Zahn und Sitzung

15°| 19,45

KonsChir

BEMA 35/WF
Wurzelkanalfüllung einschließlich eines evtl. provisorischen Verschlusses, je Kanal

17°| 22,05

KonsChir

BEMA 36/Nbl1
Stillung einer übermäßigen Blutung

15°| 19,45

KonsChir

BEMA 37/Nbl2
Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung

29°| 37,61

KonsChir

BEMA 38/N
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff oder Tamponieren oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung, je Sitzung

10°| 12,97

KonsChir

BEMA 4
Befundaufnahme und Erstellen eines Heil- und Kostenplanes bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums

44°| 57,06

PAR

BEMA 40/I
Infiltrationsanästhesie

8°| 10,38

KonsChir

BEMA 41a
Leitungsanästhesie, intraoral

12°| 15,56

KonsChir

BEMA 41b
Leitungsanästhesie, extraoral

16°| 20,75

KonsChir

BEMA 43/X1
Entfernen eines einwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung

10°| 12,97

KonsChir

BEMA 44/X2
Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung

15°| 19,45

KonsChir

BEMA 45/X3
Entfernen eines tieffrakturierten Zahnes einschließlich Wundversorgung

40°| 51,88

KonsChir

BEMA 46/XN
Chirurgische Wundrevision (Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht) als selbständige Leistung in einer besonderen Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

21°| 27,23

KonsChir

BEMA 47a/Ost1
Entfernen eines Zahnes durch Osteotomie einschließlich Wundversorgung

58°| 75,22

KonsChir

BEMA 47b/Hem
Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes

72°| 93,38

KonsChir

BEMA 48/Ost2
Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschließlich Wundversorgung

78°| 101,16

KonsChir

BEMA 49/Exz1
Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet eines Zahnes

10°| 12,97

KonsChir

BEMA 5
Kieferorthopädische Behandlungsplanung

95°| 94,61

KFO

BEMA 50/Exz2
Exzision einer Schleimhautwucherung (z. B. lappiges Fibrom, Epulis)

37°| 47,99

KonsChir

BEMA 51a/Pla1
Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle durch Zahnfleischplastik als selbständige Leistung oder in Verbindung mit einer Extraktion

80°| 103,75

KonsChir

BEMA 51b/Pla0
Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle in Verbindung mit Osteotomie

40°| 51,88

KonsChir

BEMA 52/Trep2
Trepanation des Kieferknochens

24°| 31,13

KonsChir

BEMA 53/Ost3
Sequestrotomie bei Osteomyelitis der Kiefer

72°| 93,38

KonsChir

BEMA 54a
Wurzelspitzenresektion an einem Frontzahn

72°| 93,38

KonsChir

BEMA 54b
Wurzelspitzenresektion, Seitenzahn einschließlich der ersten resezierten Wurzelspitze

96°| 124,50

KonsChir

BEMA 54c
Wurzelspitzenresektion, Seitenzahn, jede weitere Wurzelspitze

48°| 62,25

KonsChir

BEMA 55/RI
Reimplantation eines Zahnes, ggf. einschließlich einfacher Fixation an den benachbarten Zähnen

72°| 93,38

KonsChir

BEMA 56a
Operation Zyste durch Zystektomie

120°| 155,63

KonsChir

BEMA 56b
Operation Zyste durch orale Zystostomie

72°| 93,38

KonsChir

BEMA 56c
Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion

48°| 62,25

KonsChir

BEMA 56d
Operation einer Zyste durch orale Zystostomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion

48°| 62,25

KonsChir

BEMA 57/SMS
Beseitigen störender Schleimhautbänder, Muskelansätze oder eines Schlotterkammes im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte, je Sitzung

48°| 62,25

KonsChir

BEMA 58/KNR
Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte als selbständige Leistung, je Sitzung

48°| 62,25

KonsChir

BEMA 59/Pla2
Mundboden- oder Vestibulumplastik im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte (Siehe auch Feststellung Nr. 99 der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 22 EKVZ vom 25.11.1982 - gilt nur für Ersatzkassen)

120°| 155,63

KonsChir

BEMA 60/Pla3
Tuberplastik, einseitig

80°| 103,75

KonsChir

BEMA 601
Stiftmaterial in Centbeträgen

14°| 18,16

KonsChir

BEMA 602
Auslagenersatz für Telefonkosten, Portokosten und Versandkosten

0°| 0,00

KonsChir

BEMA 603
Material- und Laborkosten des Vertragszahnarztes in Centbeträgen

0°| 0,00

KonsChir

BEMA 604
Material- und Fremdlaborkosten in Centbeträgen

0°| 0,00

KonsChir

BEMA 61/Dia
Korrektur des Lippenbändchens bei echtem Diastema mediale

72°| 93,38

KonsChir

BEMA 62/Alv
Alveolotomie

36°| 46,69

KonsChir

BEMA 63/Fl
Freilegung eines retinierten und/oder verlagerten Zahnes zur kieferorthopädischen Einstellung

80°| 103,75

KonsChir

BEMA 7a
Abformung, Bissnahme in habitueller Okklusion für das Erstellen von dreidimensional orientierten Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung

19°| 18,92

KFO

BEMA 7b
Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung

19°| 24,64

KB

BEMA 8/ViPr
Sensibilitätsprüfung der Zähne

6°| 7,78

KonsChir

BEMA 89
Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen vor Eingliederung von Prothesen und Brücken

16°| 17,92

ZE

BEMA 90
Versorgung eines Zahnes durch eine Wurzelstiftkappe mit Verankerung im Wurzelkanal mit Kugelknopfanker

154°| 172,43

ZE

BEMA 91a
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, bei Verwendung von Teleskopkronen im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese, je Pfeilerzahn mit einer metallischen Vollkrone.

118°| 132,12

ZE

BEMA 91b
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, bei Verwendung von Teleskopkronen im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese, je Pfeilerzahn mit einer vestibulär verblendeten Verblendkrone

128°| 143,32

ZE

BEMA 91c
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, bei Verwendung von Teleskopkronen im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese, je Pfeilerzahn mit einer metallischen Teilkrone

136°| 152,28

ZE

BEMA 91d
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, bei Verwendung von Teleskopkronen im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese, je Pfeilerzahn mit einer Teleskop- oder Konuskrone

190°| 212,74

ZE

BEMA 91e
Verwendung eines Geschiebes bei geteilten Brücken mit disparallelen Pfeilern zusätzlich zu den Nrn. 91 a bis c

43°| 48,15

ZE

BEMA 92
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke je Spanne

62°| 69,42

ZE

BEMA 93a
Adhäsivbrücke mit Metallgerüst im Frontzahnbereich mit einem Flügel einschließlich der Präparation von Retentionen an dem Pfeilerzahn, Abformung, Farbbestimmung, Bissnahme, Einprobe und adhäsive Befestigung, Kontrolle und ggf. Korrekturen der Okklusion und Artikulation

240°| 268,73

ZE

BEMA 93b
Adhäsivbrücke mit Metallgerüst im Frontzahnbereich mit zwei Flügeln einschließlich der Präparation von Retentionen an den Pfeilerzähnen, Abformung, Farbbestimmung, Bissnahme, Einprobe und adhäsive Befestigung, Kontrolle und ggf. Korrekturen der Okklusion und Artikulation

335°| 375,10

ZE

BEMA 94a
Teilleistungen nach den Nrn. 90 bis 92 bei nicht vollendeten Leistungen

0°| 0,00

ZE

BEMA 94b
Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach der Nr. 93

0°| 0,00

ZE

BEMA 95a
Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern

34°| 38,07

ZE

BEMA 95b
Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern

50°| 55,98

ZE

BEMA 95c
Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen

36°| 40,31

ZE

BEMA 95d
Abnahme und Wiedereinsetzen einer provisorischen Brücke

18°| 20,15

ZE

BEMA 96a
Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungen zum Ersatz von 1 bis 4 fehlenden Zähnen

57°| 63,82

ZE

BEMA 96b
Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungen zum Ersatz von 5 bis 8 fehlenden Zähnen

83°| 92,94

ZE

BEMA 96c
Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungen zum Ersatz von mehr als 8 fehlenden Zähnen

115°| 128,77

ZE

BEMA 97a
Totale Prothese/CoverDentureProthese im Oberkiefer

250°| 279,92

ZE

BEMA 97b
Totale Prothese/CoverDentureProthese im Unterkiefer

290°| 324,71

ZE

BEMA 98a
Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, je Kiefer

29°| 32,47

ZE

BEMA 98b
Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Oberkiefer

57°| 63,82

ZE

BEMA 98c
Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Unterkiefer

76°| 85,10

ZE

BEMA 98d
Intraorale Stützstiftregistrierung zur Feststellung der Zentrallage

23°| 25,75

ZE

BEMA 98e
Verwendung einer Metallbasis in besonderen Ausnahmefällen, zu den Bewertungszahlen nach den Nrn. 97 a oder b zusätzlich

16°| 17,92

ZE

BEMA 98f
Verwendung doppelarmiger Halte- oder einfacher Stützvorrichtungen oder mehrarmiger gebogener Halte- und Stützvorrichtungen zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96

22°| 24,63

ZE

BEMA 98g
Verwendung einer Metallbasis in Verbindung mit Halte- und Stützvorrichtungen – nicht bei Interimsprothesen –

44°| 49,27

ZE

BEMA 98h/1
Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 oder Nr. 98 g zusätzlich - nicht bei Interimsprothesen -

29°| 32,47

ZE

BEMA 98h/2
Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 oder Nr. 98 g zusätzlich - nicht bei Interimsprothesen -

50°| 55,98

ZE

BEMA 99a
Anatomischer Abdruck zur prothetischen Versorgung eines Kiefers als Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten Leistungen

19°| 21,27

ZE

BEMA 99b
Maßnahmen einschließlich Bissnahme als Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten Leistungen

0°| 0,00

ZE

BEMA 99c
Weitergehende Maßnahmen als Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten Leistungen

0°| 0,00

ZE

BEMA AITa
Antiinfektiöse Therapie je behandeltem einwurzeligen Zahn

14°| 18,16

PAR

BEMA AITb
Antiinfektiöse Therapie je behandeltem mehrwurzeligen Zahn

26°| 33,72

PAR

BEMA ATG
Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch

28°| 36,31

PAR

BEMA BEVa
Befundevaluation nach AIT

32°| 41,50

PAR

BEMA BEVb
Befundevaluation nach CPT

32°| 41,50

PAR

BEMA CPTa
Chirurgische Therapie je behandeltem einwurzeligen Zahn

22°| 28,53

PAR

BEMA CPTb
Chirurgische Therapie je behandeltem mehrwurzeligen Zahn

34°| 44,09

PAR

BEMA FLA
Fluoridlackanwendung zur Zahnschmelzhärtung eines Kindes vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat- 6. bis vollendete 33. Lebensmonat unabhängig vom Kariesrisiko: zweimal je Kalenderhalbjahr- 34. bis vollendete 72. Lebensmonat einmal je Kalenderhalbjahr, bei hohem Kariesrisiko: zweimal je Kalenderhalbjahr

14°| 18,16

KonsChir

BEMA FU pr
Praktische Anleitung der Betreuungsperson zur Mundhygiene beim Kind - nur im Zusammenhang mit FU 1

10°| 12,97

KonsChir

BEMA FU1
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat, jeweils einea) 6. bis vollendeten 9. Lebensmonatb) 10. bis vollendeten 20. Lebensmonatc) 21. bis vollendeten 33. Lebensmonat.

27°| 35,02

KonsChir

BEMA FU2
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat.(Die FU 2 ersetzt die bisherige Bema-Nr. FU) - einmal je Kalenderjahr

25°| 32,42

KonsChir

BEMA IP1
Mundhygienestatus

20°| 25,94

KonsChir

BEMA IP2
Mundgesundheitsaufklärung bei Kindern und Jugendlichen

17°| 22,05

KonsChir

BEMA IP4
Lokale Fluoridierung der Zähne

12°| 15,56

KonsChir

BEMA IP5
Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden Molaren (Zähne 6 und 7) mit aushärtenden Kunststoffen, je Zahn

16°| 20,75

KonsChir

BEMA K1
Eingliedern eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche

106°| 137,47

KB

BEMA K2
Eingliedern eines Aufbissbehelfs zur Unterbrechung der Okklusionskontakte ohne adjustierte Oberfläche

45°| 58,36

KB

BEMA K3
Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf zur Unterbrechung der Okklusionskontakte mit adjustierter Oberfläche

61°| 79,11

KB

BEMA K4
Semipermanente Schienung unter Anwendung der Ätztechnik, je Interdentalraum

11°| 14,27

KB

BEMA K6
Wiederherstellung und/oder Unterfütterung eines Aufbissbehelfs

30°| 38,91

KB

BEMA K7
Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung

6°| 7,78

KB

BEMA K8
Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs oder der Schienung (subtraktive Methode)

12°| 15,56

KB

BEMA K9
Kontrollbehandlung mit Aufbau einer neuen adjustierten Oberfläche (additive Methode)

35°| 45,39

KB

BEMA MHU
Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung

45°| 58,36

PAR

BEMA NFD
Aktualisierung Notfalldatensatz

6°| 7,78

KonsChir

BEMA P200
Systematische Behandlung von Parodontopathien (Supra- und subgingivales Debridement), geschlossenes Vorgehen je behandeltem einwurzeligen Zahn

14°| 18,16

PAR

BEMA P201
Systematische Behandlung von Parodontopathien (Supra- und subgingivales Debridement), geschlossenes Vorgehen je behandeltem mehrwurzeligen Zahn

26°| 33,72

PAR

BEMA P202
Systematische Behandlung von Parodontopathien (Chirurgische Therapie), offenes Vorgehen je behandeltem einwurzeligen Zahn

22°| 28,53

PAR

BEMA P203
Systematische Behandlung von Parodontopathien (Chirurgische Therapie), offenes Vorgehen je behandeltem mehrwurzeligen Zahn

34°| 44,09

PAR

BEMA TZ
Technikzuschlag für Videosprechstunde, Videofallkonferenz oder Videokonsil

16°| 20,75

KonsChir

BEMA UP1
Untersuchung zur Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene einschließlich Beratung

27°| 35,02

KB

BEMA UP2
Abformung und dreidimensionale Registrierung der Startprotrusionsposition

49°| 63,55

KB

BEMA UP3
Eingliedern einer Unterkieferprotrusionsschiene

223°| 289,21

KB

BEMA UP4
Nachadaption des Protrusionsgrads

10°| 12,97

KB

BEMA UP5
Kontrollbehandlung, siehe UP5a bis UP5c

0°| 0,00

KB

BEMA UP5a
Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen der UP

8°| 10,38

KB

BEMA UP5b
Kontrollbehandlung - mit Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen einer UP (subtraktive Methode)

12°| 15,56

KB

BEMA UP5c
Kontrollbehandlung - mit Aufbau der Stütz- und Gleitzone einer UP (additive Methode)

35°| 45,39

KB

BEMA UP6
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer Unterkiefer- protrusionsschiene, siehe UP6a bis UP6e

0°| 0,00

KB

BEMA UP6a
Maßnahmen kleinen Umfanges (ohne Abformung)

25°| 32,42

KB

BEMA UP6b
Maßnahmen kleinen Umfanges (mit Abformung)

42°| 54,47

KB

BEMA UP6c
Maßnahmen - Teilunterfütterung einer Unterkieferprotrusionsschiene

37°| 47,99

KB

BEMA UP6d
Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Halte- oder Stützvorrichtungen

19°| 24,64

KB

BEMA UP6e
Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Protrusionselemente

19°| 24,64

KB

BEMA UPTa
Unterstützende Parodontitistherapie: Mundhygienekontrolle

18°| 23,34

PAR

BEMA UPTb
Unterstützende Parodontitistherapie: Mundhygieneunterweisung

24°| 31,13

PAR

BEMA UPTc
Unterstützende Parodontitistherapie: Supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen, je Zahn

3°| 3,89

PAR

BEMA UPTd
Unterstützende Parodontitistherapie: Messung von Sondierungsbluten und Sondierungstiefen, abrechenbar bei Versicherten mit festgestelltem Grad B der Parodontalerkrankung gemäß § 4 PAR-RL im Rahmen der zweiten und vierten UPT gemäß § 13 Abs. 3 PAR-RL, bei Versicherten mit festgestelltem Grad C im Rahmen der zweiten, dritten, fünften und sechsten UPT gemäß § 13 Abs. 3 PAR-RL

15°| 19,45

PAR

BEMA UPTe
Unterstützende Parodontitistherapie: Subgingivale Instrumentierung bei Sondierungstiefen von 4 mm oder mehr und Sondierungsbluten sowie an allen Stellen mit einer Sondierungstiefe von 5 mm oder mehr, je einwurzeligem Zahn

5°| 6,48

PAR

BEMA UPTf
Unterstützende Parodontitistherapie: Subgingivale Instrumentierung bei Sondierungstiefen von 4 mm oder mehr und Sondierungsbluten sowie an allen Stellen mit einer Sondierungstiefe von 5 mm oder mehr, je mehrwurzeligem Zahn

12°| 15,56

PAR

BEMA UPTg
Unterstützende Parodontitistherapie: Untersuchung des Parodontalzustands, die hierzu notwendige Dokumentation des klinischen Befunds umfasst die Sondierungstiefen und die Sondierungsblutung, die Zahnlockerung, den Furkationsbefall, den röntgenologischen Knochenabbau sowie die Angabe des Knochenabbaus in Relation zum Patientenalter. Die erhobenen Befunddaten werden mit den Befunddaten der Untersuchung nach Nr. BEV oder nach Nr. UPT d verglichen. Dem Versicherten werden die Ergebnisse erläutert und es wird mit ihm das weitere Vorgehen besprochen.Die Leistung nach Nr. UPT g ist ab dem Beginn des zweiten Jahres der UPT einmal im Kalenderjahr abrechenbar.

32°| 41,50

PAR

BEMA eMP
Aktualisierung elektronischer Medikationsplan

3°| 3,89

KonsChir

BEMA ePA2
Aktualisierung einer elektronischen Patientenakte

2°| 2,59

KonsChir

BEMA Ä1/Ber
Beratung eines Kranken, auch fernmündlich

9°| 11,67

KonsChir

BEMA Ä161/Inz1
Eröffnung eines oberflächlichen, unmittelbar unter der Haut oder Schleimhaut gelegenen Abszesses

15°| 19,45

KonsChir

BEMA Ä925a
Röntgendiagnostik der Zähne, bis zwei Aufnahmen

12°| 15,56

KonsChir

BEMA Ä925b
Röntgendiagnostik der Zähne, bis fünf Aufnahmen

19°| 24,64

KonsChir

BEMA Ä925c
Röntgendiagnostik der Zähne, bis acht Aufnahmen

27°| 35,02

KonsChir

BEMA Ä925d
Röntgendiagnostik der Zähne, Status bei mehr als acht Aufnahmen

34°| 44,09

KonsChir

BEMA Ä928
Röntgenaufnahme der Hand

30°| 38,91

KonsChir

BEMA Ä934a
Röntgenaufnahme Schädel, 1 Aufnahme

19°| 24,64

KonsChir

BEMA Ä934b
Röntgenaufnahme Schädel, 2 Aufnahmen

30°| 38,91

KonsChir

BEMA Ä934c
Röntgenaufnahme Schädel, mehr als 2 Aufnahmen

36°| 46,69

KonsChir

BEMA Ä935a
Teilaufnahme Schädel, 1 Aufnahme

21°| 27,23

KonsChir

BEMA Ä935b
Teilaufnahme Schädel, 2 Aufnahmen

25°| 32,42

KonsChir

BEMA Ä935c
Teilaufnahme Schädel, mehr als 2 Aufnahmen

31°| 40,20

KonsChir

BEMA Ä935d
Orthopantomogramm sowie Panoramaaufnahmen oder Halbseitenaufnahmen aller Zähne des Ober- und Unterkiefers

36°| 46,69

KonsChir