BEMA 131b
Herbstscharnier

Titel

Herbstscharnier

Beschreibung

Eingliederung und Ausgliederung einer festsitzenden Apparatur zur Bisslagekorrektur
(Herbstscharnier) bei spätem Behandlungsbeginn, wenn der Wachstumshöhepunkt über-
schritten ist und die Bisslagekorrektur mit konventionellen Maßnahmen nicht erreicht werden
kann, je Seite

Abrechnungsbestimmungen

Neben einer Leistung nach der Nr. 131b ist eine Leistung nach der Nr. 126b bis zu viermal abrechnungsfähig. Leistungen nach den Nrn. 126 bis 131 können neben Leistungen nach den Nrn. 119 und/oder 120 abgerechnet werden.
Neben den Leistungen nach Nrn. 131 a bis c können Material- und Laboratoriums- kosten gesondert abgerechnet werden.
Verbesserung vorschlagen
Gefällt mir
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.
Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 30.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.