Zuschlag Besuch am Samstag, Sonn- oder Feiertag von 22 bis 6 Uhr
Beschreibung
Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 151 und 154, an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr
Abrechnungsbestimmungen
Die Zuschläge nach den Nrn. 161 a bis 161 f sind nicht nebeneinander abrechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 29.06.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.