BEMA 161f
Zuschlag Besuch am Samstag, Sonn- oder Feiertag von 22 bis 6 Uhr

Titel

Zuschlag Besuch am Samstag, Sonn- oder Feiertag von 22 bis 6 Uhr

Beschreibung

Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 151 und 154, an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr

Abrechnungsbestimmungen

Die Zuschläge nach den Nrn. 161 a bis 161 f sind nicht nebeneinander abrechnungsfähig.
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Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 30.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.