BEMA 98c
Funktionsabformung indiv.Löffel, Unterkiefer

76° | 85,10
Punkte: 76
Berechnung: 76 x 1.1197 = 85,10
Prothetik

Titel

Funktionsabformung indiv.Löffel, Unterkiefer

Beschreibung

Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Unterkiefer

Abrechnungsbestimmungen

1. Leistungen nach Nr. 98c sind bei zahnlosem Kiefer und bei stark reduziertem Restgebiss – in der Regel bis zu drei Zähnen – abrechnungsfähig.
2. Bei der Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine implantatgetragene totale Prothese in den vom Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen festgelegten Ausnahmefällen gem. § 30 Abs. 1 Satz 5 SGB V sind die Nrn. 98b und 98c abrechnungsfähig und bei der Abrechnung als 98b i und 98c i zu kennzeichnen.
Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 29.06.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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