BEMA 13f
Kompositfüllung im Seitenzahnbereich, zweiflächig

Titel

Kompositfüllung im Seitenzahnbereich, zweiflächig

Beschreibung

Präparieren einer Kavität, zweiflächig im Seitenzahnbereich

Abrechnungsbestimmungen

Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich sind nach den Nrn. 13 e, f, g und h nur abrechnungsfähig, wenn sie entsprechend der Adhäsivtechnik erbracht wurden. Sie sind abrechnungsfähig bei Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, bei Schwangeren, bei Stillenden oder wenn eine Amalgamfüllung absolut kontraindiziert ist.
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Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 30.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.