BEMA 152b
Besuch je weiteren Versicherten in derselben Einrichtung

26° | 33,72
Punkte: 26
Berechnung: 26 x 1.2969 = 33,72
Kons Chirurgie Röntgen

Titel

Besuch je weiteren Versicherten in derselben Einrichtung

Beschreibung

Besuch je weiteren Versicherten in derselben Einrichtung

Abrechnungsbestimmungen

Die Nrn. 152 a und 152 b können zusätzlich zum Wegegeld und zur Reiseentschädigung abgerechnet werden.
1. Die Leistung nach Nr. 152 a ist nur abrechnungsfähig für Versicherte, die in derselben Privatwohnung des nach Nr. 151 aufgesuchten Versicherten leben.
2. Die Leistung nach Nr. 152 b ist abrechnungsfähig für Versicherte in derselben Einrichtung (z. B. betreute Wohngemeinschaft, stationäre Pflegeeinrichtung).
3. Neben den Leistungen nach Nrn. 152 a und 152 b sind die Leistun- gen nach Nrn. 153 a, 153 b, 154 und 155 nicht abrechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 29.06.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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