a) zur Unterbrechung der Okklusionskontakte
b) als Aufbissschiene bei der Parodontalbehandlung
c) als Bissführungsplatte bei der Versorgung mit Zahnersatz
1. Das Eingliedern eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche zur Unterbrechung der Okklusionskontakte kann angezeigt sein bei Kiefergelenksstörungen, Myoarthropathien und zur Behebung von Fehlgewohnheiten. Angezeigt sind nur
2. Eine Leistung nach der Nr. K1 ist auch für die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen abrechnungsfähig.