BEMA 130
Eingliederung ergänzender festsitzender Apparaturen

72° | 71,71
Punkte: 72
Berechnung: 72 x 0.99594 = 71,71
Kieferorthopädie

Titel

Eingliederung ergänzender festsitzender Apparaturen

Beschreibung

Eingliederung ergänzender festsitzender Apparaturen (Palatinal- oder Transversalbogen, Quadhelix, Lingualbogen, Lipbumper, Headgear über je zwei Ankerbänder) einschließlich Material- und Laborkosten

Abrechnungsbestimmungen

Die Ankerbänder gehören nicht zum Leistungsinhalt der Nr. 130, sie sind nach Nr. 126b zweimal abrechnungsfähig. Material- und Laboratoriums- kosten zur extraoralen Fixierung und Aktivierung können gesondert abgerechnet werden.
Leistungen nach den Nrn. 126 bis 131 können neben Leistungen nach den Nrn. 119 und/oder 120 abgerechnet werden.
Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 29.06.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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