BEMA 152a
Besuch je weiteren Versicherten in derselben häusl.Gemeinschaft

Titel

Besuch je weiteren Versicherten in derselben häusl.Gemeinschaft

Beschreibung

Besuch je weiterem Versicherten in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. 151 – einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung.

Abrechnungsbestimmungen

Die Nrn. 152 a und 152 b können zusätzlich zum Wegegeld und zur Reiseentschädigung abgerechnet werden.
1. Die Leistung nach Nr. 152 a ist nur abrechnungsfähig für Versicherte, die in derselben Privatwohnung des nach Nr. 151 aufgesuchten Versicherten leben.
2. Die Leistung nach Nr. 152 b ist abrechnungsfähig für Versicherte in derselben Einrichtung (z. B. betreute Wohngemeinschaft, stationäre Pflegeeinrichtung).
3. Neben den Leistungen nach Nrn. 152 a und 152 b sind die Leistungen nach Nrn. 153 a, 153 b, 154 und 155 nicht abrechnungsfähig.
Die Nrn. 152 a und 152 b können zusätzlich zum Wegegeld und zur Reiseentschädigung abgerechnet werden.
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Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 30.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.