Ergänzungsmaßnahmen zur Resektionsprothese im Anschluss an Leistungen nach Buchstabe 103a
Abrechnungsbestimmungen
Die Leistungen nach den Nrn. 101 bis 104 können nur im Zusammenhang mit Befunden nach den Klassen Nr. 3 und 4 der Festzuschuss-Richtlinien abgerechnet werden.
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 30.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.