BEMA 103b
Ergänzungsmaßnahmen Resektionsprothese

Titel

Ergänzungsmaßnahmen Resektionsprothese

Beschreibung

Ergänzungsmaßnahmen zur Resektionsprothese im Anschluss an Leistungen nach Buchstabe 103a

Abrechnungsbestimmungen

Die Leistungen nach den Nrn. 101 bis 104 können nur im Zusammenhang mit Befunden nach den Klassen Nr. 3 und 4 der Festzuschuss-Richtlinien abgerechnet werden.
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Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 30.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.