Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 18 und 20:
Abrechnungsbestimmungen
Präparation eines Zahnes: Halbe Bew.-Zahl nach Nr. 20 oder Nr. 18 weitere Maßnahmen: Dreiviertel der Bew.-Zahl nach Nr. 20 gegebenenfalls: Bew.-Zahl nach Nr. 18
Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 29.06.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.