BEMA 22
Teilleistungen nach den Nrn. 18 und 20

Titel

Teilleistungen nach den Nrn. 18 und 20

Beschreibung

Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 18 und 20:

Abrechnungsbestimmungen

Präparation eines Zahnes: Halbe Bew.-Zahl nach Nr. 20 oder Nr. 18
weitere Maßnahmen: Dreiviertel der Bew.-Zahl nach Nr. 20
gegebenenfalls: Bew.-Zahl nach Nr. 18
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Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 30.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.