Diese Position ist nicht mehr Bestandteil des BEMA (gültig bis 31.12.2025).
Die gezeigten Werte dienen nur noch der historischen Orientierung, z. B. für Altabrechnungen, und dürfen nicht mehr abgerechnet werden.
BEMA 13g „Kompositfüllung im Seitenzahnbereich, dreiflächig“ ist nicht mehr Bestandteil des BEMA (gültig bis 31.12.2025) und darf nicht mehr abgerechnet werden. Historische Bewertung: 84 Punkte, 108,94 €.
| Status | nicht mehr gültig (bis 31.12.2025) |
|---|---|
| Katalog | BEMA – Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen |
| Abschnitt | Teil 1. Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (Kons Chirurgie Röntgen) |
| Punkte | 84 |
| Punktwert | 1,2969 € je Punkt (durchschnittlicher Punktwert im Bereich Kons Chirurgie Röntgen; der tatsächliche Wert hängt von der KZV ab) |
| Honorar | 108,94 €Durchschnittlicher Punktwert; der tatsächliche Betrag hängt von der KZV ab. |
| Quelle | BEMA (KZBV) ↗Datenstand 22.08.2026 · Alle Angaben ohne Gewähr |
Berechnung: 84 Punkte × 1,2969 € (durchschnittlicher Punktwert Kons Chirurgie Röntgen) = 108,94 €.