BEMA 128b
Eingliederung eines individualisierten Vollbogens

Titel

Eingliederung eines individualisierten Vollbogens

Beschreibung

Eingliederung eines individualisierten Vollbogens aus Edelstahl einschließlich Material- und
Laborkosten

Abrechnungsbestimmungen

Die Leistung beinhaltet das Anpassen, das Biegen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren. Zum Leistungsinhalt eines individualisierten Bogens gehören mindestens drei Biegungen 2. Ordnung oder eine Biegung 3. Ordnung. Leistungen nach den Nrn. 126 bis 131 können neben Leistungen nach den Nrn. 119 und/oder 120 abgerechnet werden.
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Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 30.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.