Einschleifen von Milchzähnen bei Kreuz- oder Zwangsbiss, je Sitzung
Abrechnungsbestimmungen
1. Neben Leistungen nach den Nrn. 119/120 ist eine Leistung nach Nr. 124 nicht abrechnungsfähig. 2. Eine Leistung nach Nr. 124 ist bis zu zweimal abrechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 29.06.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.