BEMA 124
Einschleifen Milchzähne bei Kreuz/Zwangsbiss

Titel

Einschleifen Milchzähne bei Kreuz/Zwangsbiss

Beschreibung

Einschleifen von Milchzähnen bei Kreuz- oder Zwangsbiss, je Sitzung

Abrechnungsbestimmungen

1. Neben Leistungen nach den Nrn. 119/120 ist eine Leistung nach Nr. 124 nicht abrechnungsfähig.
2. Eine Leistung nach Nr. 124 ist bis zu zweimal abrechnungsfähig.
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Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 30.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.