Zuschlag Besuch am Samstag, Sonn- o. Feiertag von 20 bis 22 Uhr/6 bis 8 Uhr
Beschreibung
Zuschlag für Besuche nach den Nrn. 152 und 155, wenn an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführt
Abrechnungsbestimmungen
Die Zuschläge nach den Nrn. 162 a bis 162 f sind nicht nebeneinander abrechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 29.06.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.