BEMA 162e
Zuschlag Besuch am Samstag, Sonn- o. Feiertag von 20 bis 22 Uhr/6 bis 8 Uhr

Titel

Zuschlag Besuch am Samstag, Sonn- o. Feiertag von 20 bis 22 Uhr/6 bis 8 Uhr

Beschreibung

Zuschlag für Besuche nach den Nrn. 152 und 155, wenn an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführt

Abrechnungsbestimmungen

Die Zuschläge nach den Nrn. 162 a bis 162 f sind nicht nebeneinander abrechnungsfähig.
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Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 30.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.