BEMA FU2
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung (34. - 72. Lebensmonat)

Titel

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung (34. - 72. Lebensmonat)

Beschreibung

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat.
(Die FU 2 ersetzt die bisherige Bema-Nr. FU) - einmal je Kalenderjahr
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Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 30.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.