Zuschlag Besuch am Samstag, Sonn- o. Feiertag von 20 bis 22 Uhr/6 bis 8 Uhr
Beschreibung
Zuschlag für Besuche nach den Nrn. 151 und 154, an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr
Abrechnungsbestimmungen
Die Zuschläge nach den Nrn. 161 a bis 161 f sind nicht nebeneinander abrechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 29.06.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.