BEMA 126a
Eingliedern eines Brackets/Attachments

18° | 17,93
Punkte: 18
Berechnung: 18 x 0.99594 = 17,93
Kieferorthopädie

Titel

Eingliedern eines Brackets/Attachments

Beschreibung

Eingliedern eines Brackets oder eines Attachments aus Edelstahl oder nickelfreiem Metall einschließlich Material- und Laborkosten

Abrechnungsbestimmungen

Die Leistung beinhaltet die Klebeflächenreinigung, das Konditionieren, die Trockenlegung, das Positionieren, das Kleben und die Überschussentfernung.
Für die Eingliederung eines festsitzenden Unterkiefer-Frontzahnretainers sind einmalig bis zu sechsmal die Nr. 126a und einmal die Nr. 127a ab- rechnungsfähig. Wiedereingliederung und/oder Ersatz sowie die Nr. 127b sind nicht abrechnungsfähig. Eine Leistung nach Nr. 126d ist bzgl. eines Retainers nur abrechnungsfähig, wenn sie innerhalb der vertraglich festgelegten Retentionszeit anfällt.
Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 29.06.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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