Die Leistung beinhaltet die Klebeflächenreinigung, das Konditionieren, die Trockenlegung, das Positionieren, das Kleben und die Überschussentfernung.
Für die Eingliederung eines festsitzenden Unterkiefer-Frontzahnretainers sind einmalig bis zu sechsmal die Nr. 126a und einmal die Nr. 127a ab- rechnungsfähig. Wiedereingliederung und/oder Ersatz sowie die Nr. 127b sind nicht abrechnungsfähig. Eine Leistung nach Nr. 126d ist bzgl. eines Retainers nur abrechnungsfähig, wenn sie innerhalb der vertraglich festgelegten Retentionszeit anfällt.