BEMA 54b
Wurzelspitzenresektion, Seitenzahn

Titel

Wurzelspitzenresektion, Seitenzahn

Beschreibung

Wurzelspitzenresektion, Seitenzahn einschließlich der ersten resezierten Wurzelspitze

Abrechnungsbestimmungen

1. Eine Wurzelspitzenresektion an einer Wurzelspitze in derselben Sitzung an demselben Seitenzahn, die über einen anderen operativen Zugang erfolgt, wird nach Nr. 54 b abgerechnet.
2. Eine retrograde Füllung an einer Wurzel nach Wurzelspitzenresektion wird nach den Nrn. 32 und 35 gesondert abgerechnet.
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Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 30.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.