BEMA 95d
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken

18° | 20,15
Punkte: 18
Berechnung: 18 x 1.1197 = 20,15

Titel

Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken

Beschreibung

Abnahme und Wiedereinsetzen einer provisorischen Brücke

Abrechnungsbestimmungen

Eine Leistung nach der Nr. 95 d kann höchstens dreimal je Brücke abgerechnet werden. Im Heil- und Kostenplan kann sie in der Gebührenvorausberechnung nicht angesetzt werden.
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Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 30.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.