Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken
Beschreibung
Abnahme und Wiedereinsetzen einer provisorischen Brücke
Abrechnungsbestimmungen
Eine Leistung nach der Nr. 95 d kann höchstens dreimal je Brücke abgerechnet werden. Im Heil- und Kostenplan kann sie in der Gebührenvorausberechnung nicht angesetzt werden.
Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 29.06.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.