BEMA 131c
Eingliederung einer Gesichtsmaske

50° | 49,80
Punkte: 50
Berechnung: 50 x 0.99594 = 49,80
Kieferorthopädie

Titel

Eingliederung einer Gesichtsmaske

Beschreibung

Eingliederung einer Gesichtsmaske

Abrechnungsbestimmungen

Leistungen nach den Nrn. 126 bis 131 können neben Leistungen nach den Nrn. 119 und/oder 120 abgerechnet werden.
Neben den Leistungen nach Nrn. 131 a bis c können Material- und Laboratoriums- kosten gesondert abgerechnet werden.
Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 29.06.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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