BEMA 126c
Wiedereingliederung eines Bandes.

Titel

Wiedereingliederung eines Bandes.

Beschreibung

Wiedereingliederung eines Bandes

Abrechnungsbestimmungen

Leistungen nach den Nrn. 126 bis 131 können neben Leistungen nach den Nrn. 119 und/oder 120 abgerechnet werden.
Verbesserung vorschlagen
Gefällt mir
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.
Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 30.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.