BEMA 129
Wiedereingliederung Voll- oder Teilbogens

24° | 23,90
Punkte: 24
Berechnung: 24 x 0.99594 = 23,90
Kieferorthopädie

Titel

Wiedereingliederung Voll- oder Teilbogens

Beschreibung

Wiedereingliederung eines Voll- oder Teilbogens

Abrechnungsbestimmungen

Leistungen nach den Nrn. 126 bis 131 können neben Leistungen nach den Nrn. 119 und/oder 120 abgerechnet werden.
Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 29.06.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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