BEMA 129
Wiedereingliederung Voll- oder Teilbogens

Titel

Wiedereingliederung Voll- oder Teilbogens

Beschreibung

Wiedereingliederung eines Voll- oder Teilbogens

Abrechnungsbestimmungen

Leistungen nach den Nrn. 126 bis 131 können neben Leistungen nach den Nrn. 119 und/oder 120 abgerechnet werden.
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Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 30.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.