BEMA 95a „Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken“ ist mit 34 Punkten bewertet. Mit dem durchschnittlichen Punktwert von 1,1844 € im Bereich Prothetik ergibt das ein Honorar von 40,27 €. Der tatsächliche Betrag hängt vom Punktwert der jeweiligen KZV ab.
| Katalog | BEMA – Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen |
|---|---|
| Abschnitt | Teil 5. Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen (Prothetik) |
| Punkte | 34 |
| Punktwert | 1,1844 € je Punkt (durchschnittlicher Punktwert im Bereich Prothetik; der tatsächliche Wert hängt von der KZV ab) |
| Honorar | 40,27 €Durchschnittlicher Punktwert; der tatsächliche Betrag hängt von der KZV ab. |
| Status | gültig |
| Quelle | BEMA (KZBV) ↗Datenstand 22.08.2026 · Alle Angaben ohne Gewähr |
Berechnung: 34 Punkte × 1,1844 € (durchschnittlicher Punktwert Prothetik) = 40,27 €.