Fluoridlackanwendung zur Zahnschmelzhärtung eines Kindes vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat
- 6. bis vollendete 33. Lebensmonat unabhängig vom Kariesrisiko: zweimal je Kalenderhalbjahr
- 34. bis vollendete 72. Lebensmonat einmal je Kalenderhalbjahr, bei hohem Kariesrisiko: zweimal je Kalenderhalbjahr