BEMA 13h
Kompositfüllung im Seitenzahnbereich, mehr als dreiflächig

100° | 129,69
Punkte: 100
Berechnung: 100 x 1.2969 = 129,69
Kons Chirurgie Röntgen

Titel

Kompositfüllung im Seitenzahnbereich, mehr als dreiflächig

Beschreibung

Füllung mehrflächig

Abrechnungsbestimmungen

Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich sind nach den Nrn. 13 e, f, g und h nur abrechnungsfähig, wenn sie entsprechend der Adhäsivtechnik erbracht wurden. Sie sind abrechnungsfähig bei Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, bei Schwangeren, bei Stillenden oder wenn eine Amalgamfüllung absolut kontraindiziert ist.
Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 29.06.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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