BEMA IP1
Mundhygienestatus

Titel

Mundhygienestatus

Beschreibung

Mundhygienestatus

Abrechnungsbestimmungen

Die Erhebung des Mundhygienestatus umfasst die Beurteilung der Mundhygiene und des Gingivazustands anhand eines geeigneten Indexes (z. B. ApproximalraumPlaqueindex, QuigleyHeinIndex, Papillenblutungsindex; der einmal gewählte Index ist beizubehalten), die Feststellung und Beurteilung von PlaqueRetentionsstellen und ggf. das Anfärben der Zähne.
1. Eine Leistung nach Nr. IP1 kann je Kalenderhalbjahr einmal abgerechnet werden.
2. Leistungen nach den Nrn. IP1 bis IP5 können nur für Versicherte abgerechnet werden, die das sechste, aber noch nicht das 18. Le
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Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 30.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.