BEMA FU1
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung (30. - 72. Lebensmonat)

Titel

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung (30. - 72. Lebensmonat)

Beschreibung

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat, jeweils eine
a) 6. bis vollendeten 9. Lebensmonat
b) 10. bis vollendeten 20. Lebensmonat
c) 21. bis vollendeten 33. Lebensmonat.
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Quelle und Disclaimer
BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 30.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.