Der HZV-Vertrag zielt darauf ab, die Versorgung von Patienten durch eine koordinierte und kontinuierliche Betreuung durch den Hausarzt zu verbessern. Hausärzte fungieren als zentrale Ansprechpartner für ihre Patienten und koordinieren deren medizinische Versorgung.
Die Teilnahme an der HZV ist für Patienten freiwillig. Patienten müssen sich aktiv in das Programm einschreiben und erklären sich damit bereit, im Rahmen der HZV versorgt zu werden. Die Einschreibung erfolgt in der Regel über den Hausarzt.
Die spezifischen Inhalte und Bedingungen der HZV-Verträge können je nach Region und Vertragspartner variieren.
Die Vergütungsregelungen in den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) gemäß § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V sind nicht einheitlich und können je nach Vertragspartner und Region variieren. Hier sind einige wichtige Aspekte zu den Vergütungsregelungen im Rahmen der HZV-Verträge:
Regionale Kassenärztliche Vereinigungen und Hausärzteverbände verhandeln individuelle Verträge mit den Krankenkassen, die spezifische Regelungen zur Vergütung enthalten. Diese Unterschiede können sich in der Höhe der Pauschalen, den Arten der vergüteten Zusatzleistungen und den Qualitätsanforderungen widerspiegeln.
Die Vergütungsregelungen in den HZV-Verträgen sind vielfältig und können von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich ausgestaltet sein. Während Pauschalen und leistungsbezogene Vergütungen häufig sind, spielen auch qualitätsorientierte Vergütungen und spezifische Zusatzleistungen eine Rolle. Es gibt keine einheitliche Vergütungsregelung, sondern individuelle Absprachen zwischen den beteiligten Vertragspartnern.