BEMA PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 18.02.2026 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2026.
BEMA § 27 - Abrechnungs- und Plausibilitätsprüfung
BEMA § 27 (BMV-Z) Abrechnungs- und Plausibilitätsprüfung
Die KZVen und die Krankenkassen führen Abrechnungs- und Plausibilitätsprüfungen gemäß den Richtlinien der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbands nach § 106d Absatz 6 SGB V zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungs- und Plausibilitätsprüfungen nach § 106d Absatz 2 und 3 SGB V sowie nach den ergänzenden gesamtvertraglichen Regelungen durch.