EBM 01681
Meldung von Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung

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Arztgruppenübergreifend

Titel

Meldung von Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung

Beschreibung

Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz

Obligater Leistungsinhalt

  • Erstellung und Übermittlung der Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt anhand des Meldebogens gemäß der in der jeweiligen KV geschlossenen Kooperationsvereinbarung nach § 73 c SGB V mit mindestens
  • Beschreibung der Anhaltspunkte und Darstellung der Beobachtungen
  • Beschreibung ggf. bereits erfolgter Maßnahmen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung
  • Angaben zum ggf. bereits erfolgten Einbezug weiterer Stellen

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Anonyme Besprechung der Anhaltspunkte mit zuständigen Stellen
  • Übergabe von Kontaktinformationen forensischer Stellen zur Durchführung einer forensischen Dokumentation
  • Empfang und Verarbeitung einer Rückmeldung des Jugendamtes gemäß der in der jeweiligen KV geschlossenen Kooperationsvereinbarung nach § 73 c SGB V zum weiteren Fortgang des Verfahrens der Gefährdungseinschätzung

Abrechnungsbestimmungen

einmal im Behandlungsfall

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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