Meldung von Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung
Beschreibung
Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz
Obligater Leistungsinhalt
Erstellung und Übermittlung der Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt anhand des Meldebogens gemäß der in der jeweiligen KV geschlossenen Kooperationsvereinbarung nach § 73 c SGB V mit mindestens
Beschreibung der Anhaltspunkte und Darstellung der Beobachtungen
Beschreibung ggf. bereits erfolgter Maßnahmen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung
Angaben zum ggf. bereits erfolgten Einbezug weiterer Stellen
Fakultativer Leistungsinhalt
Anonyme Besprechung der Anhaltspunkte mit zuständigen Stellen
Übergabe von Kontaktinformationen forensischer Stellen zur Durchführung einer forensischen Dokumentation
Empfang und Verarbeitung einer Rückmeldung des Jugendamtes gemäß der in der jeweiligen KV geschlossenen Kooperationsvereinbarung nach § 73 c SGB V zum weiteren Fortgang des Verfahrens der Gefährdungseinschätzung
Abrechnungsbestimmungen
einmal im Behandlungsfall
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.