Indikationsstellung zur Überwachung eines Patienten im Rahmen des Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
Beschreibung
Indikationsstellung zur Überwachung eines Patienten im Rahmen des Telemonitoring bei Herzinsuffizienz gemäß Nr. 37 Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Obligater Leistungsinhalt
Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
Aufklärung und Beratung zur Teilnahme am Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
Fakultativer Leistungsinhalt
Schriftliche Übermittlung medizinisch relevanter Informationen an das Telemedizinische Zentrum (z. B. Medikation, anamnestische Daten, Vorliegen der Indikationsvoraussetzungen)
Abrechnungsbestimmungen
je vollendete 5 Minuten, höchstens dreimal im Krankheitsfall
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: im Behandlungsfall
Leistungen
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.