Zuschlag II zur Gebührenordnungsposition 30920 Behandlung von HIV-Infizierten
Beschreibung
Zuschlag zur Gebührenordnungsposition zur Behandlung eines Patienten im Rahmen der qualitätsgesicherten Versorgung von HIV-Infizierten entsprechend der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V bei Vorliegen HIV-assoziierter Erkrankungen und/oder AIDS-definierender Erkrankungen und/oder bei Vorliegen von behandlungsbedürftigen Koinfektionen (z. B. Hepatitis B/C, Tuberkulose), ggf. bei Behandlung mit antiretroviralen Medikamenten
Obligater Leistungsinhalt
Mindestens drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte
Beratung(en) zum Umgang mit der Erkrankung
Abrechnungsbestimmungen
einmal im Behandlungsfall
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: im Behandlungsfall
Leistungen
EBM 30922 - Zuschlag I zur Gebührenordnungsposition 30920 Behandlung von HIV-Infizierten
Position: 30922
Titel: Zuschlag I zur Gebührenordnungsposition 30920 Behandlung von HIV-Infizierten
Punkte: 309
Honorar: 36,88€
Kategorie: Spezielle Positionen
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.