GOÄ 247
Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband

110°
Punkte: 110
1x: 6,41
Berechnung: 110 x 1 x 0.0582873 = 6,41
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 14,75
Berechnung: 110 x 2,3 x 0.0582873 = 14,75
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 22,44
Berechnung: 110 x 3,5 x 0.0582873 = 22,44
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Nichtgebietsbez. Leistungen
Kategorie-ID: C

Titel

Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband

Beschreibung

Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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