GOÄ 260
Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters - einschließlich Fixation -

200°
Punkte: 200
1x: 11,66
Berechnung: 200 x 1 x 0.0582873 = 11,66
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 26,81
Berechnung: 200 x 2,3 x 0.0582873 = 26,81
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 40,80
Berechnung: 200 x 3,5 x 0.0582873 = 40,80
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Nichtgebietsbez. Leistungen
Kategorie-ID: C

Titel

Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters - einschließlich Fixation -

Beschreibung

Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters - einschließlich Fixation -

Abrechnungsbestimmungen

Die Leistung nach Nummer 260 ist neben Leistungen nach den Nummern 355 bis 361, 626 bis 632 und/oder 648 nicht berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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