Berechnung: 350 x 1 x 0.0582873 = 20,40€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 46,92€
Berechnung: 350 x 2,3 x 0.0582873 = 46,92€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 71,40€
Berechnung: 350 x 3,5 x 0.0582873 = 71,40€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Grundleistungen
Kategorie-ID: B
Titel
Akupunktur (Nadelstich-Technik) bei einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
Beschreibung
Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
Abrechnungsbestimmungen
Neben der Leistung nach Nummer 269a ist die Leistung nach Nummer 269 nicht berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.