GOÄ 273
IV-Infusion bei Kindern bis 4 Jahre (inkl. Nabelvenenkatheter/Kopfvene)

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Punkte: 180
1x: 10,49
Berechnung: 180 x 1 x 0.0582873 = 10,49
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 24,13
Berechnung: 180 x 2,3 x 0.0582873 = 24,13
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 36,72
Berechnung: 180 x 3,5 x 0.0582873 = 36,72
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

IV-Infusion bei Kindern bis 4 Jahre (inkl. Nabelvenenkatheter/Kopfvene)

Beschreibung

Infusion, intravenös - gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene -, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.