GOÄ 303
Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile

80°
Punkte: 80
1x: 4,66
Berechnung: 80 x 1 x 0.0582873 = 4,66
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 10,72
Berechnung: 80 x 2,3 x 0.0582873 = 10,72
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 16,32
Berechnung: 80 x 3,5 x 0.0582873 = 16,32
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Nichtgebietsbez. Leistungen
Kategorie-ID: C

Titel

Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile

Beschreibung

Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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