GOÄ 351
Einbringung des Kontrastmittels zur Angiographie von Gehirnarterien, je Halsschlagader

500°
Punkte: 500
1x: 29,14
Berechnung: 500 x 1 x 0.0582873 = 29,14
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 67,03
Berechnung: 500 x 2,3 x 0.0582873 = 67,03
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 102,00
Berechnung: 500 x 3,5 x 0.0582873 = 102,00
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Nichtgebietsbez. Leistungen
Kategorie-ID: C

Titel

Einbringung des Kontrastmittels zur Angiographie von Gehirnarterien, je Halsschlagader

Beschreibung

Einbringung des Kontrastmittels zur Angiographie von Gehirnarterien, je Halsschlagader

Abrechnungsbestimmungen

Die Leistung nach Nummer 351 ist je Sitzung nicht mehr als zweimal berechnungsfähig
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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