GOÄ 4079
Zuschlag zu den leistungen nach den Nummern 4071 bis 4078 bei Anwendung der Gaschromatographie-Massenspektrometrie

350°
Punkte: 350
1x: 20,40
Berechnung: 350 x 1 x 0.0582873 = 20,40
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,15x: 23,46
Berechnung: 350 x 1,15 x 0.0582873 = 23,46
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 36,72
Berechnung: 350 x 1,8 x 0.0582873 = 36,72
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Labor
Kategorie-ID: M

Titel

Zuschlag zu den leistungen nach den Nummern 4071 bis 4078 bei Anwendung der Gaschromatographie-Massenspektrometrie

Beschreibung

Zuschlag zu den leistungen nach den Nummern 4071 bis 4078 bei Anwendung der Gaschromatographie-Massenspektrometrie
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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