GOÄ 435
Intensive Überwachung und Behandlung in spezialisierter Betteneinheit für bis zu 24 Stunden

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Punkte: 900
1x: 52,46
Berechnung: 900 x 1 x 0.0582873 = 52,46
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 120,65
Berechnung: 900 x 2,3 x 0.0582873 = 120,65
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 183,60
Berechnung: 900 x 3,5 x 0.0582873 = 183,60
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Intensive Überwachung und Behandlung in spezialisierter Betteneinheit für bis zu 24 Stunden

Beschreibung

Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.