GOÄ 444
Zuschlag für ambulante operative Leistungen (800-1199 Punkte)

1300°
Punkte: 1300
1x: 75,77
Berechnung: 1300 x 1 x 0.0582873 = 75,77
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 174,28
Berechnung: 1300 x 2,3 x 0.0582873 = 174,28
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 265,21
Berechnung: 1300 x 3,5 x 0.0582873 = 265,21
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Zuschlag für ambulante operative Leistungen (800-1199 Punkte)

Beschreibung

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.