GOÄ 4447
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand – Parameter in Rechnung anzugeben

290°
Punkte: 290
1x: 16,90
Berechnung: 290 x 1 x 0.0582873 = 16,90
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,15x: 19,44
Berechnung: 290 x 1,15 x 0.0582873 = 19,44
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 30,43
Berechnung: 290 x 1,8 x 0.0582873 = 30,43
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand – Parameter in Rechnung anzugeben

Beschreibung

Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.