GOÄ 447
Zuschlag für ambulante Anästhesieleistungen mit 400+ Punkten

650°
Punkte: 650
1x: 37,89
Berechnung: 650 x 1 x 0.0582873 = 37,89
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 87,14
Berechnung: 650 x 2,3 x 0.0582873 = 87,14
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 132,60
Berechnung: 650 x 3,5 x 0.0582873 = 132,60
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Zuschlag für ambulante Anästhesieleistungen mit 400+ Punkten

Beschreibung

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten bewertet sind
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.