GOÄ 447
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten bewertet sind

650°
Punkte: 650
1x: 37,89
Berechnung: 650 x 1 x 0.0582873 = 37,89
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 87,14
Berechnung: 650 x 2,3 x 0.0582873 = 87,14
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 132,60
Berechnung: 650 x 3,5 x 0.0582873 = 132,60
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Nichtgebietsbez. Leistungen
Kategorie-ID: C

Titel

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten bewertet sind

Beschreibung

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten bewertet sind
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
Verbesserung vorschlagen
Gefällt mir
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.