Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4551 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
Gramfärbung (Bakterienkulturausstrich)
Neisser-Färbung (Bakterienkulturausstrich)
Ziehl-Neelsen-Färbung (Bakterienkulturausstrich)
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die durchgeführten Färbungen sind in der Rechnung anzugeben.