GOÄ 5115
Feinröntgentechnik: Untersuchung der Hand/Fuß mit Fokus auf Knochen und Weichteile, je Teil

400°
Punkte: 400
1x: 23,31
Berechnung: 400 x 1 x 0.0582873 = 23,31
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 41,97
Berechnung: 400 x 1,8 x 0.0582873 = 41,97
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 58,29
Berechnung: 400 x 2,5 x 0.0582873 = 58,29
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Feinröntgentechnik: Untersuchung der Hand/Fuß mit Fokus auf Knochen und Weichteile, je Teil

Beschreibung

Untersuchung von Teilen der Hand oder des Fußes mittels Feinstfokustechnik (Fokusgröße maximal 0,2 mm) oder Xeroradiographietechnik zur gleichzeitigen Beurteilung von Knochen und Weichteilen, je Teil
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.