GOÄ 55
Begleitung des Patienten zur stationären Behandlung und organisatorische Vorbereitung

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Punkte: 500
1x: 29,14
Berechnung: 500 x 1 x 0.0582873 = 29,14
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 67,03
Berechnung: 500 x 2,3 x 0.0582873 = 67,03
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 102,00
Berechnung: 500 x 3,5 x 0.0582873 = 102,00
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Begleitung des Patienten zur stationären Behandlung und organisatorische Vorbereitung

Beschreibung

Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung - gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme -
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.