GOÄ 551
Reizstrombehandlung (Anwendung niederfrequenter Ströme) - auch bei wechselweiser Anwendung verschiedener Impuls- oder Stromformen und gegebenenfalls unter Anwendung von Saugelektroden -

48°
Punkte: 48
1x: 2,80
Berechnung: 48 x 1 x 0.0582873 = 2,80
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 5,04
Berechnung: 48 x 1,8 x 0.0582873 = 5,04
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 9,79
Berechnung: 48 x 3,5 x 0.0582873 = 9,79
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Physikalische Leistungen
Kategorie-ID: E

Titel

Reizstrombehandlung (Anwendung niederfrequenter Ströme) - auch bei wechselweiser Anwendung verschiedener Impuls- oder Stromformen und gegebenenfalls unter Anwendung von Saugelektroden -

Beschreibung

Reizstrombehandlung (Anwendung niederfrequenter Ströme) - auch bei wechselweiser Anwendung verschiedener Impuls- oder Stromformen und gegebenenfalls unter Anwendung von Saugelektroden -

Abrechnungsbestimmungen

Neben der Leistung nach Nummer 501 sind die Leistungen nach den Nummern 500 und 505 nicht berechnungsfähig.
Neben der Leistung nach Nummer 510 ist die Leistung nach Nummer 521 nicht berechnungsfähig.
Wird Reizstrombehandlung nach Nummer 551 gleichzeitig neben einer Leistung nach Nummer 535, 536, 538, 539, 548, 549, 552 oder 747 an demselben Körperteil oder an denselben Körperteilen verabreicht, so ist nur die höherbewertete Leistung berechnungsfähig; dies gilt auch bei Verwendung eines Apparatesystems an mehreren Körperteilen.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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