Berechnung: 190 x 1 x 0.0582873 = 11,07€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 19,93€
Berechnung: 190 x 1,8 x 0.0582873 = 19,93€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 27,69€
Berechnung: 190 x 2,5 x 0.0582873 = 27,69€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Bildgebende
Verfahren
Kategorie-ID: O
Titel
Orthovolt- (100 bis 400 kV Röntgenstrahlen) oder Hochvoltstrahlenbehandlung bei gutartiger Erkrankung, je Fraktion
Beschreibung
Orthovolt- (100 bis 400 kV Röntgenstrahlen) oder Hochvoltstrahlenbehandlung bei gutartiger Erkrankung, je Fraktion
Abrechnungsbestimmungen
Bei Bestrahlung mit einem Telecaesiumgerät wegen einer bösartigen Erkrankung ist die Leistung nach Nummer 5812 je Fraktion zweimal berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.